Teilnahmebedingungen
Du hattest Termine und noch keine Zeit, Deine Bewerbung rechtzeitig fertigzustellen und möchtest dennoch am formpreis Wettbewerb teilnehmen? Dann haben wir eine gute Nachricht für Dich! Die Anmeldefrist wird bis zum 4. März 2012 verlängert. Im Mai 2012 findet dann der Finalistenworkshop statt und es werden die Preisträger gekürt. Weitere Informationen findet Ihr demnächst auf dieser Seite.Veranstalter des Wettbewerbs formpreis ist der Leipzig School Of Design e. V., Weißenfelser Straße 84, 04229 Leipzig. Die Teilnehmer erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb formpreis des Leipzig School Of Design e. V. mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden und erkennen diese in vollem Umfang und ohne Einschränkungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb formpreis sind alle volljährigen Personen. Auf die Herkunft der Teilnehmer erfolgt keine regionale Festlegung. Es wird allerdings vorausgesetzt, dass die teilnehmenden Personen ohne fremde Hilfe in deutscher Sprache die Teilnahme gewährleisten können. Die Teilnahme am Wettbewerb formpreis ist kostenlos. Jeder Teilnehmer kann maximal einen Beitrag einreichen. Die Beiträge dürfen für keinen anderen Zeck als für den Wettbewerb formpreis des Leipzig School Of Design e.V erstellt worden sein.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle Mitarbeiter von Leipzig School Of Design, dem Leipzig School Of Design e. V., den Deutschen Werkstätten Hellerau und eventuelle Tochterunternehmen sowie deren Angehörige; des Weiteren Mitglieder der Jury, Sponsoren und Organisationspartner sowie deren Angehörige oder allgemein alle Personen, die mit der Ausrichtung des Wettbewerbs befasst sind.
Studierende:
Teilnehmende Studierende müssen nachgewiesenermaßen entweder an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Hochschule oder einer Universität als Vollzeitstudierende immatrikuliert sein.
Young Professionals:
Teilnehmende Young Professionals dürfen nach Erreichen der Graduierung für maximal drei Jahre beruflich in den Bereichen Design, Produktdesign, Entwicklung, PR und Marketing tätig sein.
Teams:
Das Einreichen von Teambeiträgen ist möglich. Jeder Teambeitrag muss von einer natürlichen Person als Teamleiter eingereicht werden, der auf dem Teilnahmeformular aufgeführt ist. Alle Teammitglieder müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Es
ist ledigliche ein Wettbewerbsbeitrag pro Team gestattet.
2. Aufgabenstellung
Es soll ein loses Möbelstück für den Wettbewerb formpreis entwickelt werden, das ohne ergänzende Elemente alleinstehend funktioniert. Das Möbel soll einem hohen Qualitätsanspruch genügen, der sich neben dem gelungenen Entwurf, beispielsweise durch die Verwendung feiner Materialien oder besonderer Verarbeitungstechniken, ausdrückt. Das Möbel muss sich nicht den Bedingungen einer Großserienproduktion unterwerfen, es ist eine Kleinserie (bis zehn Stück) angedacht. Die Deutschen Werkstätten übernehmen die Produktion eines Prototypen bzw. eines Designmodells. Darüber hinaus behalten sich die Deutschen Werkstätten vor, die wirtschaftliche Machbarkeit der Produktion nach der Prämierung zu überprüfen und die Umsetzbarkeit davon abhängig zu machen. Reflektiert und begründet müssen sein: zeitlicher und finanzieller Aufwand für Herstellung und Material sowie Vertriebsansätze wie Absatzmärkte und Zielgruppen.
3. Einsendeschluss
Der Wettbewerb formpreis endet mit der finalen Präsentation vor der Jury im Mai 2012. Beiträge können bis zum 4. März 2012 bis 24:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit eingereicht werden. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes. Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken einer Einsendung nicht mehr möglich. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner E-Mail- und Postadresse, selbst verantwortlich.
4.
Anmeldung
Die
Anmeldung ist ausschließlich über das Anmeldeformular auf der offizielle
Wettbewerbs-Website www.formpreis.de möglich. Bei erfolgreicher Übermittlung der Anmeldung erfolgt eine
automatische Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Leipzig School Of Design e.V.
haftet nicht für nicht rechtzeitig eingehende Anmeldungen, nicht bei
technischen Problemen bei der Online-Übermittlung des
Anmeldeformulars oder der Anmeldebestätigung.
Bei der Bewerbung wird ein vollständig online ausgefülltes Teilnahmeformular mit einer schriftlichen Beschreibung der Idee und des Möbels inklusive Angaben zu Funktion und Materialien, Entwicklungsskizzen und Bildmaterial vom Möbelmodell in verschiedener Ansicht sowie Angaben zur Person erwartet. Einsendungen ohne vollständige Angaben werden disqualifiziert. Es muss sich bei dem Beitrag um eine Originalarbeit handeln, die nicht für andere Zecke als den Wettbewerb formpreis geschaffen wurde und den genannten Teilnahmebedingungen entspricht.
1. Persönlichen Angaben und Vorstellung – Fragebogen zum Ausfüllen
2. Entwurfsidee und Hintergründe – einzutragen innerhalb des Bewerbungsformulars
- Inhalte: Markt, Zielgruppe, USP, Motivation zum Entwurf – max. 500 Zeichen
3. Beschreibung des Möbels – einzutragen innerhalb des Bewerbungsformulars
- Inhalte: generelle Beschreibung inklusive Materialangaben, Funktionserläuterung – max. 500 Zeichen
4. Bilddokumentationen – Uploadfeld
- Ein Uploadfelder für Bilddokumentationen
- Pflichtdarstellung von Seitenansicht, Draufsicht und Perspektive
- Maximale Dateigröße der Datei von 2 MB
- Format PDF
5. Preise
Die drei Erstplatzierten erhalten folgende Preise:
- Preis: Die Produktion der Siegerarbeit als Prototyp bzw. Designmodell durch die Deutschen Werkstätten. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Machbarkeit, deren Prüfung sich die Deutschen Werkstätten vorbehalten, kann eine Kleinstedition (bis zehn Stück) gemeinsam mit den Deutschen Werkstätten produziert werden. Der Prototyp ist Eigentum des Gewinners, welcher unabhängig davon eigenständig darüber verfügen kann.
- Preis: Intensive Coaching-Programme von Vertriebs- und Marketingexperten
- Preis: Weiterbildungskurse der Leipzig School Of Design
Die Gewinner haben keine Ansprüche auf Alternativpreise, Bargeld oder sonstige Ersatzpreise. Der Gewinnanspruch ist nicht abtretbar oder übertragbar. Für etwaige bundesstaatliche, einzelstaatliche, regionale, autonome oder lokale Steuern sind die Teilnehmer beziehungsweise Gewinner selbst verantwortlich. Alle Preise werden vergeben, es sei denn, es gibt weniger teilnahmeberechtigte Einsendungen als Preise oder die Jury ist der Ansicht, dass die Qualität der eingesandten Beiträge für eine Preisvergabe nicht hinreichend ist. Der Leipzig School Of Design e. V. behält sich das Recht vor, Preise adäquat auszutauschen oder anzupassen.
6. Kriterien
Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt. Mit Einsendeschluss am 4. März 2012 und der damit beendeten ersten Wettbewerbsrunde werden acht Finalisten nominiert, welche zum Finalistenworkshop und zur finalen Wettbewerbsrunde eingeladen werden. Die Beiträge werden zunächst auf die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen überprüft und anschließend bewertet. Die Entscheidungen der Jury sind dabei endgültig und verbindlich. Für die mehrköpfige Jury stehen sowohl in der ersten als auch in der finalen Bewertung vor allem folgende Kriterien im Vordergrund: kreative Neuinszenierungen, Weiterentwicklung bestehender Funktionalitäten und innovative Materialien in Kombination mit einem schlüssigen Vertriebs- und Vermarktungskonzept.
7. Jury
Die Jury setzt sich aus Fachleuten aus den Bereichen Design, Vertrieb und Marketing, Kreativ-Professionals, Hochschulprofessoren sowie Mitarbeitern der Leipzig School Of Design und der Deutschen Werkstätten Hellerau zusammen. Bei Verdacht von Befangenheit, nicht objektiver Bewertung, gesundheitlichem Ausfall oder ähnlichen Gründen, behält sich der Leipzig School Of Design e. V. das Recht vor Jurymitglieder ersatzlos auszuschließen oder auszuwechseln.
Die Jury hat das Recht, Einsendungen abweichend von den Teilnahmebedingungen von dem Wettbewerb auszuschließen. Die Jury wählt aus allen Beiträgen acht Finalisten aus, es sei denn, dass die Jury aufgrund der Qualität der Einsendungen keine acht Einsendungen ermitteln kann, die sich für den Finalistenworkshop und die finale Runde des Wettbewerbs qualifizieren. Die Wahl der acht Finalisten durch die Jury erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Ablauf der Einsendefrist am 4. März 2012. Die Finalisten werden per Post, E-Mail oder Telefon über die Finalteilnahme bis spätestens 28. März 2012 benachrichtigt. Der Gewinnanspruch eines Teilnehmers/ Teamleiters erlischt, wenn dieser nicht binnen einer Frist von sieben Tagen die Benachrichtigung zur Teilnahme am Finalistenworkshop beantwortet.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der Leipzig School Of Design e.V. nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Im Falle, dass ein Finalist die Benachrichtigung nicht erhält oder nicht rechtzeitig beantwortet, die erforderlichen Rechte nicht hält, seinen Status nicht fristgerecht bestätigt oder die offiziellen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, behält sich der Leipzig School Of Design e. V. das Recht vor, diesen Teilnehmer von dem Wettbewerb auszuschließen und gegebenenfalls statt seiner einen anderen Finalisten zu küren.
8. Workshop
Der dreitägige Workshop findet Ende April 2012 statt. Die
acht eingeladenen Finalisten erhalten einen Fahrtkostenzuschuss sowie die Unterkunft und Verpflegung während des Workshops zur Verfügung gestellt. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Workshop werden ausschließlich den offiziell eingeladenen Finalisten und zu im Einladungsschreiben genau definierten Kriterien und Höhe erstattet. Darüber hinaus entstehen durch die Teilnahme am Wettbewerb formpreis weder finanzielle noch andere Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Leipzig School Of Design e. V.. Sollte ein Teilnehmer zum Finalistenworkshop gar nicht oder nur teilweise teilnehmen, behält die Jury sich vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
Im Rahmen des Finalistenworkshops werden die Teilnehmer von Experten in den Bereichen Selbstmanagement, -vermarktung, Vertriebskonzeptionierung und Verkaufsstrategien umfangreich gecoacht. Ziel ist es, über die bereits ausgeprägten kreativen Fähigkeiten hinaus Kenntnisse für eine erfolgreiche selbstständige Existenz in der Kreativwirtschaft zu erlangen. Die Finalisten entwickeln zu ihrem Entwurf ein schlüssiges Vertriebs- und Vermarktungskonzept, welches sie anschließend mit ihrem Möbelstück im Rahmen der finalen Bewertung der Jury präsentieren. In dieser Bewertung gilt die Aufmerksamkeit der Jury vorrangig dem Konzept und der Verkaufspräsentation. Die Jury ermittelt nach diesen Kriterien die drei Gewinner. Finalisten, die bei der finalen Präsentation nicht teilnehmen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Jegliche Art von Dokumentation während des Wettbewerbs und des Workshops ist ausschließlich in Absprache mit dem Leipzig School Of Design e. V. und nur für private Zwecke erlaubt. Ein Weitergeben von gestatteten Dokumentationen an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Sinne ist untersagt.
9. Finale
Die finale Bewertung findet im Mai 2012 im Rahmen einer Präsentation vor der Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zu dieser Bewertung müssen die Finalisten ihr Möbelmodell in einem geeigneten Maßstab sowie bei Bedarf Präsentationshilfsmittel mitbringen. Die Materialien sind im Vorhinein zur Einsichtnahme vorzulegen.Der Teilnehmer allein trägt das Transport- bzw. Versendungsrisiko. Der Leipzig School Of Design e. V. übernimmt keinerlei Verantwortung für Einsendungen, die beim Versand beschädigt werde oder verloren gehen. Er wird aber dafür Sorge tragen, dass die bei ihm eingehenden Einsendungen gegen Verlust und Beschädigung geschützt werden, ohne jedoch für mittelbare, unmittelbare oder Folgeschäden infolge des Verlusts oder der Beschädigung einer Einsendung zu haften. Der Leipzig School Of Design e. V. behält sich das Recht vor, Sendungen, die nicht innerhalb der im Benachrichtigungsschreiben genannten Frist eingehen, zu disqualifizieren und von der Finalteilnahme auszuschließen.
10. Werkausstellung
Im Anschluß an den Wettbewerb ist eine Werkausstellung in den Räumlichkeiten der Leipzig School Of Design sowie eine Ausstellung im Grassimuseum während der Grassimesse 2012 geplant. Die Finalisten verpflichten sich die Modelle im Rahmen einer Leihgabe für Ausstellungszwecke zur Verfügung zu stellen, allerdings behält sich die Organisation des formpreis das Recht vor die konkrete Auswahl der Ausstellungsstücke zum gegebenen Zeitpunkt zu treffen. Die Modelle verbleiben im Besitz des Teilnehmers.
11. Beitragsausschluss
Der
Ausschluss von
Einsendungen
zum Wettbewerb erfolgt, wenn die oben genannten Voraussetzungen des
Wettbewerbs formpreis
nicht erfüllt sind. Der Leipzig School Of Design e. V. behält sich
vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb formpreis
auszuschließen, welche unrichtige Angaben in Form von beispielsweise falschen,
abgeänderten, unkenntlich gemachten, beschädigten, unleserlichen
oder unvollständig ausgefüllten Teilnahmeformularen machen oder
unzulässige Hilfsmittel nutzen.
Beiträge
mit diskriminierenden, pornografischen, rassistischen oder sonstigen rechtsverletzenden Inhalten werden ebenfalls von der Teilnahme
ausgeschlossen. Ebenso behält sich der Leipzig School Of Design e.
V. vor, Wettbewerbsbeiträge mit rechtlich oder ethisch fragwürdigen
Inhalten ohne Angabe von Gründen abzulehnen, bzw. bereits
eingereichte Beiträge nachträglich auszuschließen. Der Teilnehmer
wird in diesem Falle benachrichtigt. Die Teilnehmer haben
urheberrechtliche, kennzeichenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche
Sachverhalte vor der Teilnahme am Wettbewerb zu klären. Der Leipzig
School Of Design e. V. übernimmt keine Verantwortung für eventuelle
urheber-, kennzeichen- oder wettbewerbs- oder sonstige rechtliche
Verstöße.
12. (Urheber-) Rechte des Teilnehmers
Wird
ein Wettbewerbsbeitrag durch ein Team eingereicht, versichern die
Teammitglieder mit der Einreichung des Beitrages, dass der
Wettbewerbsbeitrag gemeinsam entworfen und geschaffen worden ist,
dass sie dessen Urheber sind bzw. eine Genehmigung haben, eventuell
urheberrechtlich geschütze Komponenten zu verwenden. Die
Wettbewerbsteilnehmer und Leiter eines Teams versichern gegenüber
des Leipzig School Of Design e. V. , dass sie bezüglich der zu
übertragenden bzw. einzuräumenden Rechte berechtigt sind. Des
Weiteren versichern sie, dass keine, der Rechteeinräumung gegenüber
des Leipzig School Of Design e. V. entgegehenstehenden Verfügungen
getroffen worden sind.
Die Wettbewerbsteilnehmer versichern weiter, dass die dem Leipzig
School Of Design e. V. eingeräumten Rechte nicht gegen das
Urheberrecht oder gegen sonstige Rechte (insbesondere
Urheberpersönlichkeitsrechte) eines Dritten verstoßen.
Mit
der Anmeldung zum Wettbewerb versichern die Teilnehmer, dass bei der
eventuellen Abbildung einer Person keine Persönlichkeitsrechte
verletzt werden und eine entsprechende Genehmigung der abgebildeten
Person vorliegt. Weiter versichern die Teilnehmer, dass auf einer
Abbildung keine urheberrechtlich geschützten Werke abgebildet sind
und das Motiv nicht einer fremden Vorlage nachgestellt wurde, sondern
ihrer freien Schöpfung entspringt. Weiter versichern die Teilnehmer, dass der von ihnen eingereichte Wettbewerbsbeitrag nicht
auf Geschäftsgeheimnissen Dritter beruht.
13. Rechteübertragung an den Leipzig School Of Design e. V.
Jeder Teilnehmer behält die Rechte an seinem Entwurf. Die
Teilnehmer des Wettbewerbs formpreis
räumen dem Leipzig School Of Design e.V. für zwei Jahre
unentgeltlich das örtlich und inhaltlich unbegrenzte
nichtausschließliche Recht zur Auswertung des zum Wettbewerb
eingereichten Beitrags ein. Dem
Leipzig School Of Design e. V. obliegen die nachfolgenden –
nichtausschließlichen – Nutzungsrechte: das
Recht zur honorarfreien, unentgeltlichen, uneingeschränkten Nutzung
auf Messen, für Ausstellungen in Online- und Printerzeugnissen für
die Pressearbeit, für Werbe- und sonstige PR-Maßnahmen, zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellungen, Sendung, öffentlichen
Zugänglichmachung und Wiedergabe, zur Bearbeitung der
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen der Bewerbung, der Berichterstattung,
Dokumentation, speziell auf der Wettbewerbswebseite.
Weiter
ist der Leipzig School Of Design e. V. berechtigt, die vorstehend
übertragenen Rechte zu den genannten Zwecken vollständig oder
teilweise, widerruflich oder unwiderruflich auf Dritte zu übertragen
oder durch Dritte ausüben zu lassen. Der Leipzig School Of Design e.
V. ist berechtigt diesen die genannten einfachen Nutzungs- und
Bearbeitungsrechte einzuräumen oder die Wettbewerbsbeiträge zur
Auswertung zu überlassen und/oder deren Weiterübertragung zu
gestatten. Die Wettbewerbsbeiträge der Teilnehmer können
während des Wettbewerbs und auch im Anschluss für Wettbewerbswerbemaßnahmen oder im Rahmen einer Werkausstellung der
Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch
auf Ausstellung oder Veröffentlichung der eingereichten
Einsendungen. Der Leipzig School Of Design e. V. ist berechtigt, die
Wettbewerbsentwürfe mit und ohne Nennung des Urhebers für
wettbewerbsrelevante Maßnahmen zu veröffentlichen.
14. Freistellung
Der
Leipzig School Of Design e. V. wird von den Teilnehmern des
Wettbewerbs
formpreis von
sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die diese infolge von
Rechtsverletzungen aufgrund des Beitrages der Teilnehmer zum
Wettbewerb erheben.
Insbesondere bezieht sich dies unter anderem auf
Urheberrechtsverletzungen, Kennzeichen- oder
Wettbewerbsrechtsverstöße oder Verletzungen des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts. Die Freistellung umfasst insoweit auch
Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten. Diese
Haftungsfreistellung gilt unbeschadet des Vorstehenden nicht bei
Körperverletzung, Tod oder Sachschaden infolge einer Fahrlässigkeit
seitens des Leipzig School Of Design e. V. gegenüber einem Teilnehmer
und nicht bei durch Fahrlässigkeit vom Leipzig School Of Design e. V.
verursachter Körperverletzung oder Tod. Der
Leipzig School Of Design e. V. hat die ausschließliche
Verpflichtung, die Wettbewerbsbeiträge der Teilnehmer gemäß den in
diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Verfahren und Kriterien der
Jury vorzulegen und die hierin angegebenen Preise vorbehaltlich der
hier genannten Bedingungen an die Gewinner zu vergeben. Einen
Anspruch auf eine weitergehende Entschädigung gegen den Leipzig
School Of Design e. V. haben die Teilnehmer nicht.
15. Datenspeicherung
Die
Teilnehmer geben mit Einreichung einer Einsendung ihre Einwilligung
zur unentgeltlichen Verwendung ihrer persönlichen Angaben, ihres
Namens, ihrer Abbildung und/oder ihrer Stimme in Anzeigen oder
Werbung in Bezug auf den Wettbewerb. Die
geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Sämtliche
personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden
ausschließlich zum Zweck und für die Dauer des Wettbewerbs
gespeichert. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die
Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit der Nutzung dieser Daten zu
den genannten Zwecken unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen einverstanden. Jurymitgliedern, Organisatoren
sowie offiziellen Kooperationspartnern wird im Rahmen des
Auswahlverfahrens Einblick in diese Daten gewährt. Während der zulässigen Nutzung der Wettbewerbsbeiträge der Teilnehmer erklären
sich diese damit einverstanden, dass sie mit Namen, Alter und Wohnort
genannt werden. Die Daten der Teilnehmer werden nach Beendigung des
Wettbewerbs gelöscht, es sei denn, es liegt von den Teilnehmern eine
Einwilligung in die weitere Nutzung im Rahmen der zulässigen Nutzung
der Wettbewerbsbeiträge vor. Die
Kontaktdaten der Teilnehmer, welche einen Newsletter abonniert haben,
bleiben für den Zweck des Newsletters bis zu dessen Abbestellung
gespeichert.
16. Wideruf
Der
Widerruf der Einwilligung zur Speicherung der Daten durch die
Teilnehmer ist möglich, der Widerruf gilt dann gleichzeitig als
Rücktritt von der Teilnahme. Der Widerruf hat elektronisch an die
E-Mai-Adresse kontakt@formpreis.de
zu erfolgen.
17. Haftungsbegrenzung
Für
Sach- und Vermögensschäden haftet der Leipzig School Of Design e. V.
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet der Leipzig School Of Design e. V. nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den Ersatz
vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden. Eine Haftung bei
Übernahme einer Garantie, wegen Arglist, für Personenschäden und
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
18. Änderungen und Rechtswahl
Falls
die Verwaltung, Sicherheit oder fachgemäße Durchführung des
Wettbewerbs durch Betrug oder technisches Versagen beeinträchtigt
wird, behält sich der Leipzig School Of Design e. V. das Recht vor,
den Wettbewerb und die Teilnahmebedingungen abzuändern, zeitweilig
aufzuheben oder ganz abzusagen. Eine solche Entscheidung liegt
im alleinigen Ermessen des Leipzig School Of Design e. V.. Der
ausschließliche Gerichtsstand ist Leipzig. Dies gilt auch, wenn der
Teilnehmer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder
seinen Sitz bzw. Wohnort im Ausland hat. Das Vertragsverhältnis und
daraus entstehende Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19. Salvatorische Klausel
Im
Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung
tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt.